Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei

Wie heißt es so schön? - "Es kann der frömmste nicht in Frie-
den leben, wenn es dem 'bösen Nachbarn' nicht gefällt ..."
Soll heißen, dass Sie jederzeit in eine rechtliche Auseinander-
setzung geraten können, weil dies Ihr Gegner anstrebt.
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen beispielsweise
- bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (nicht Abwehr! Dafür ist die Haftpflichtversicherung zu-
ständig, die auch die Prozesskosten zur Abwehr von un-
gerechtfertigten Ansprüchen eines durch Sie Geschädig-
ten erforderlichenfalls übernimmt) - bei Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen (Kauf, Verkauf, Reparatur u.ä. außer in Ihrer Eigenschaft als Bauherr)
- bei Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsübertre-tungen im Verkehrsbereich)
- im Strafrecht, so weit es sich nicht um Vorsatzdelikte Ihrerseits handelt
- arbeitsrechtlich
- vor dem Sozialgericht
Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen zwar nicht garan-tieren, dass Sie Ihren Prozess gewinnen, aber sie deckt auf alle Fälle das Kostenrisiko, das Sie dabei eingehen:
- eigener Rechtsanwalt
- gegnerische Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Zeugengebühren
- Sachverständige, wenn sie vom Gericht beigezogen werden
- gegnerische Nebenklägerkosten
Das Ganze durch sämtliche Instanzen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Darüber hinaus sind auch außergerichtliche Kosten versicher-
bar.
Dies alles gibt es sowohl für den Lohn- und Gehaltsempfänger als auch für den Selbstständigen, für den Immobilieneigentü-
mer, der seine Wohn-/Gewerbeeinheit selbst nutzt oder ver-
mietet/verpachtet.
Darüber hinaus Rechtsschutzarten für spezielle Bedürfnisse und Branchen. Deshalb sollten Sie auf alle Fälle mit uns spre-
chen, damit wir gemeinsam das für Sie passende Konzept finden.
Oder Sie berechnen hier selbst, was Sie eine Rechtsschutz-versicherung kostet:
Versicherungsmaklerbüro
Kurt Reinhardt